Credits

Was ist sind Credits?

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Unter Credits versteht man den Urhebernachweis. Gemäß "§ 13 UrhG - Anerkennung der Urheberschaft" hat der Fotograf das Recht auf die Nennung seines Namens (im genauen von ihm festgelegten Wortlaut) im Zusammenhang mit der Reproduktion und Verbreitung seiner Bilder. Der Urheber kann jedoch frei bestimmen, ob die Bilder mit diesem Urhebernachweis gekennzeichnet werden müssen. Der Fotograf kann also auch auf die Nennung seines Namens verzichten. Beseht der Fotograf jedoch auf die Nennung seines Namens im Wortlauf, so müssen dieser unmittelbar auf dem Bild bzw. am Bild angebracht werden. Individuelle Vereinbarungen, z. B. zwischen Fotograf und einer Bilddatenbank, können jederzeit eigens vereinbart werden. Ob die Fotocredits im Impressum oder auf einer eigenen Seite dargestellt werden müssen, ist je nach Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Datenbank unterschiedlich. Hierzu gibt es in Deutschland zahlreiche Rechtsprechungen.

Im Allgemeinen sind Credits sehr wichtige Aushängeschilder und Referenzen für Fotografen. Aus Veröffentlichungen mit Namensnennungen können sich Folgebuchungen ergeben, wenn das Bild des Fotografen in einer Publikation gesehen wird.


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